[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ustdv_1980-30a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ustdv_1980","Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1979-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fustdv_1980\u002Fxml.zip",1288183,"§ 30a","30a","Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen","Zu § 13b des Gesetzes","Lässt ein Absender einen Gegenstand durch einen im Ausland ansässigen Frachtführer oder Verfrachter unfrei zum Empfänger der Frachtsendung befördern oder eine solche Beförderung durch einen im Ausland ansässigen Spediteur unfrei besorgen, ist der Empfänger der Frachtsendung an Stelle des Leistungsempfängers Steuerschuldner nach § 13b Absatz 5 des Gesetzes, wenn 1.er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,\n2.er die Entrichtung des Entgelts für die Beförderung oder für ihre Besorgung übernommen hat und\n3.aus der Rechnung über die Beförderung oder ihre Besorgung auch die in Nummer 2 bezeichnete Voraussetzung zu ersehen ist.\nDies gilt auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.","USTDV_1980 - Zu § 13b des Gesetzes - § 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen\n\nLässt ein Absender einen Gegenstand durch einen im Ausland ansässigen Frachtführer oder Verfrachter unfrei zum Empfänger der Frachtsendung befördern oder eine solche Beförderung durch einen im Ausland ansässigen Spediteur unfrei besorgen, ist der Empfänger der Frachtsendung an Stelle des Leistungsempfängers Steuerschuldner nach § 13b Absatz 5 des Gesetzes, wenn 1.er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,\n2.er die Entrichtung des Entgelts für die Beförderung oder für ihre Besorgung übernommen hat und\n3.aus der Rechnung über die Beförderung oder ihre Besorgung auch die in Nummer 2 bezeichnete Voraussetzung zu ersehen ist.\nDies gilt auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 30","Schausteller","30",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 25","Durchschnittsbeförderungsentgelt","25",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 24","Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen","24",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 31","Angaben in der Rechnung","31",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 32","Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen","32",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 33","Rechnungen über Kleinbeträge","33",[],false]