[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vag-115":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vag","Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-04-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvag_2016\u002Fxml.zip",1288818,"§ 115","115","Verwendungstest","Interne Modelle","(1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere 1.im Risikomanagementsystem gemäß § 26 und in den Entscheidungsprozessen sowie\n2.in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß § 27.\n(2) Die Häufigkeit der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung unter Verwendung des internen Modells muss mit der Häufigkeit konsistent sein, mit der das interne Modell für die nach Absatz 1 genannten Zwecke genutzt wird.\n(3) Das Versicherungsunternehmen trifft die Beweislast dafür, dass die Anforderungen der Absätze 1 und 2 erfüllt sind.","VAG - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung - Solvabilitätsanforderungen - Interne Modelle - § 115 Verwendungstest\n\n(1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere 1.im Risikomanagementsystem gemäß § 26 und in den Entscheidungsprozessen sowie\n2.in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß § 27.\n(2) Die Häufigkeit der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung unter Verwendung des internen Modells muss mit der Häufigkeit konsistent sein, mit der das interne Modell für die nach Absatz 1 genannten Zwecke genutzt wird.\n(3) Das Versicherungsunternehmen trifft die Beweislast dafür, dass die Anforderungen der Absätze 1 und 2 erfüllt sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 114","Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell","114",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 113","Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter","113",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 112","Interne Modelle in Form von Partialmodellen","112",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 116","Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen","116",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 117","Sonstige statistische Qualitätsstandards","117",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 118","Kalibrierungsstandards","118",[],false]