[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vag-200":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vag","Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-04-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvag_2016\u002Fxml.zip",1288905,"§ 200","200","Bestandsübertragung","Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit","Verträge, durch die der Versicherungsbestand des Vereins ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen übertragen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der obersten Vertretung. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Mit der Zustimmung ist zugleich über die Höhe einer Abfindung nach § 201 zu beschließen. In dem Beschluss sind die Maßstäbe festzusetzen, nach denen die Abfindung auf die Mitglieder zu verteilen ist.","VAG - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung - Rückversicherung - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit - § 200 Bestandsübertragung\n\nVerträge, durch die der Versicherungsbestand des Vereins ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen übertragen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der obersten Vertretung. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Mit der Zustimmung ist zugleich über die Höhe einer Abfindung nach § 201 zu beschließen. In dem Beschluss sind die Maßstäbe festzusetzen, nach denen die Abfindung auf die Mitglieder zu verteilen ist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"kapitel":23},"Teil 2","Abschnitt 4","Kapitel 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 199","Auflösungsbeschluss","199",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 198","Auflösung des Vereins","198",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 197","Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen","197",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 201","Verlust der Mitgliedschaft","201",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 202","Anmeldung der Auflösung","202",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 203","Abwicklung","203",[],false]