[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vag-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vag","Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-04-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvag_2016\u002Fxml.zip",1289110,"Anlage 2","anlage-2","Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird","Übergangs- und Schlussbestimmungen","(Fundstelle: BGBl. I 2015, 557)\nUmfasst die Zulassung zugleich 1.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung „Kraftfahrtversicherung“ erteilt;\n2.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung „See- und Transportversicherung“ erteilt;\n3.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung „Luftfahrtversicherung“ erteilt;\n4.die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung „Feuer- und andere Sachschäden“ erteilt;\n5.die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung „Haftpflicht“ erteilt;\n6.die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung „Kredit und Kaution“ erteilt;\n7.die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung „Schaden- und Unfallversicherung“ erteilt.","VAG - Übergangs- und Schlussbestimmungen - Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2015, 557)\nUmfasst die Zulassung zugleich 1.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung „Kraftfahrtversicherung“ erteilt;\n2.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung „See- und Transportversicherung“ erteilt;\n3.Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung „Luftfahrtversicherung“ erteilt;\n4.die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung „Feuer- und andere Sachschäden“ erteilt;\n5.die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung „Haftpflicht“ erteilt;\n6.die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung „Kredit und Kaution“ erteilt;\n7.die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung „Schaden- und Unfallversicherung“ erteilt.",{"teil":21},"Teil 8",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anlage 1","Einteilung der Risiken nach Sparten","anlage-1",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 360","Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz","360",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 359","Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften","359",[36],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anlage 3","Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)","anlage-3",[],false]