[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vbvg_2023-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vbvg_2023","Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvbvg_2023\u002Fxml.zip",1289145,"§ 14","14","Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung","Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers","(1) Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 11 und 12 Absatz 2.\n(2) Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Vergütungsansprüche als geltend gemacht nach § 15 Absatz 3.","VBVG_2023 - Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers - § 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung\n\n(1) Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 11 und 12 Absatz 2.\n(2) Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Vergütungsansprüche als geltend gemacht nach § 15 Absatz 3.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Sonderfälle der Betreuung","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Ausfallentschädigung des Umgangspflegers","17",[],false]