[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vereinsgdv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vereinsgdv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen\nVereinsrechts (Vereinsgesetz)","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-07-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvereinsgdv\u002Fxml.zip",1289314,"§ 3","3","Sicherstellung von Sachen",null,"Sachen und Sachgesamtheiten werden dadurch sichergestellt, daß die Vollzugsbehörde sie in Gewahrsam nimmt. Läßt die Eigenart der sicherzustellenden Sachen dies nicht zu, ist die Sicherstellung durch Anbringung von Siegelmarken oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Die Sicherstellung soll dem Gewahrsamsinhaber angezeigt werden.","VEREINSGDV - § 3 Sicherstellung von Sachen\n\nSachen und Sachgesamtheiten werden dadurch sichergestellt, daß die Vollzugsbehörde sie in Gewahrsam nimmt. Läßt die Eigenart der sicherzustellenden Sachen dies nicht zu, ist die Sicherstellung durch Anbringung von Siegelmarken oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Die Sicherstellung soll dem Gewahrsamsinhaber angezeigt werden.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Registereintragung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Bekanntgabe des Verbots an Teilorganisationen","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Aufhebung der Sicherstellung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Beschlagnahme von Rechten","6",[44],{"title":45,"ecli":17,"leitsatz":45,"date":46,"source_url":47,"source_type":48},"Ingewahrsamnahme von Sachen Drittter, die der Forderung der verfassungswidrigen Bestrebungen eines verbotenen Vereins dienen","2014-04-15","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=3509","sachsen_rechtsprechung",false]