[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vereinsgdv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vereinsgdv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen\nVereinsrechts (Vereinsgesetz)","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-07-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvereinsgdv\u002Fxml.zip",1289316,"§ 5","5","Aufhebung der Sicherstellung",null,"Die Sicherstellung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Die Sicherstellung von Sachen, die im Gewahrsam des Vereins gestanden, ihm aber nicht gehört haben, ist aufzuheben, wenn die Sachen nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Beschlagnahme nach § 12 Abs. 2 des Vereinsgesetzes eingezogen wurden. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils in einem Rechtsstreit über das Eigentum.","VEREINSGDV - § 5 Aufhebung der Sicherstellung\n\nDie Sicherstellung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Die Sicherstellung von Sachen, die im Gewahrsam des Vereins gestanden, ihm aber nicht gehört haben, ist aufzuheben, wenn die Sachen nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Beschlagnahme nach § 12 Abs. 2 des Vereinsgesetzes eingezogen wurden. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils in einem Rechtsstreit über das Eigentum.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Sicherstellung von Sachen","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Registereintragung","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Beschlagnahme von Rechten","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Beendigung der Beschlagnahme","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Bestellung und Abberufung von Verwaltern","8",[],false]