[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-verkstatg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"verkstatg","Gesetz über die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fverkstatg\u002Fxml.zip",1289593,"§ 18","18","Schienen-Personenfernverkehrsstatistik","Statistik des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs","(1) Die Erhebung nach § 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 erfasst folgende Erhebungsmerkmale: 1.vierteljährlich:Zahl der Fahrgäste und Beförderungsleistung;\n2.jährlich:a)Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen,\nb)Zahl der Fahrgäste und Beförderungsleistung nach Hauptverkehrsverbindungen, Fahrleistung in Zugkilometern und Beförderungsangebot nach In- und Ausland,\nc)Zahl der Fahrgäste im internationalen Verkehr nach dem Staat des Einstiegs und dem Staat des Ausstiegs;\n3.fünfjährlich:a)Zahl und Platzkapazität der Schienenfahrzeuge nach Art der Fahrzeuge,\nb)Zahl der Beschäftigten nach Einsatzart,\nc)Zahl der Fahrgäste nach Ein- und Aussteigeregion nach der NUTS-2-Regionalgliederung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059\u002F2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. EU Nr. L 154 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.\n(2) Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie Nr. 3 Buchstabe a und b werden nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erfasst.","VERKSTATG - Statistik des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs - § 18 Schienen-Personenfernverkehrsstatistik\n\n(1) Die Erhebung nach § 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 erfasst folgende Erhebungsmerkmale: 1.vierteljährlich:Zahl der Fahrgäste und Beförderungsleistung;\n2.jährlich:a)Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen,\nb)Zahl der Fahrgäste und Beförderungsleistung nach Hauptverkehrsverbindungen, Fahrleistung in Zugkilometern und Beförderungsangebot nach In- und Ausland,\nc)Zahl der Fahrgäste im internationalen Verkehr nach dem Staat des Einstiegs und dem Staat des Ausstiegs;\n3.fünfjährlich:a)Zahl und Platzkapazität der Schienenfahrzeuge nach Art der Fahrzeuge,\nb)Zahl der Beschäftigten nach Einsatzart,\nc)Zahl der Fahrgäste nach Ein- und Aussteigeregion nach der NUTS-2-Regionalgliederung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059\u002F2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. EU Nr. L 154 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.\n(2) Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie Nr. 3 Buchstabe a und b werden nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erfasst.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Personenverkehrsstatistik","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Erhebungsbereich","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Anschriftenübermittlung","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Schienen-Güterverkehrsstatistik","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Schieneninfrastrukturstatistik","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Schienenverkehrsunfallstatistik","21",[],false]