[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vermverkprospv-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vermverkprospv","Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvermverkprospv\u002Fxml.zip",1289832,"§ 11","11","Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten",null,"Der Verkaufsprospekt muss den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss des Emittenten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geprüft hat, enthalten. Ferner ist der Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher Bemerkungen aufzunehmen; wurde die Bestätigung des Jahresabschlusses eingeschränkt oder versagt, so müssen der volle Wortlaut der Einschränkungen oder der Versagung und deren Begründung wiedergegeben werden.","VERMVERKPROSPV - § 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten\n\nDer Verkaufsprospekt muss den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss des Emittenten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geprüft hat, enthalten. Ferner ist der Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher Bemerkungen aufzunehmen; wurde die Bestätigung des Jahresabschlusses eingeschränkt oder versagt, so müssen der volle Wortlaut der Einschränkungen oder der Versagung und deren Begründung wiedergegeben werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 10","Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten","10",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 9","Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen","9",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 8","Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten","8",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 12","Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen","12",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 13","Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten","13",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13a","Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung","13a",[],false]