[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vermverkprospv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vermverkprospv","Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvermverkprospv\u002Fxml.zip",1289834,"§ 13","13","Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten",null,"Der Verkaufsprospekt muss allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung des Emittenten nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte offen gelegte Jahresabschluss bezieht, sowie Angaben über die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr enthalten.","VERMVERKPROSPV - § 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten\n\nDer Verkaufsprospekt muss allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung des Emittenten nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte offen gelegte Jahresabschluss bezieht, sowie Angaben über die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr enthalten.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12","Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen","12",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten","10",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13a","Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung","13a",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Gewährleistete Vermögensanlagen","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Verringerte Prospektanforderungen","15",[],false]