[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-versmeldev-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"versmeldev","Versicherungs-Meldeverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fversmeldev\u002Fxml.zip",1290207,"§ 2","2","Art und Weise der Datenübermittlung",null,"(1) Die in § 1 Nummer 1 genannten Unternehmen müssen die Daten nach Artikel 304 Absatz 1 und Artikel 314 der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 in elektronischer Form an die Bundesanstalt übermitteln. Bei der Übermittlung sind die in Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 312 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 festgelegten Fristen zu beachten.\n(2) Die in § 1 Nummer 2 genannten Unternehmen müssen die Daten nach den Artikeln 372 und 375 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015\u002F35 in elektronischer Form an die Bundesanstalt übermitteln. Bei der Übermittlung sind die in Artikel 373 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015\u002F35 festgelegten Fristen einzuhalten.\n(3) Bei der Übermittlung sind die technischen Durchführungsstandards zu verwenden, die von der Kommission erlassen worden sind nach Artikel 35 Absatz 10 der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014\u002F51\u002FEU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist.\n(4) Die Datenübermittlung erfolgt an die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der Bundesanstalt. Unternehmen haben über das Internet Zugang zum MVP-Portal, nachdem sie sich bei der Bundesanstalt hierfür registriert haben.\n(5) Die Unternehmen haben die ordnungsgemäße Datenübermittlung durch Berücksichtigung der am MVP-Portal hinterlegten Informationen und Hinweise sicherzustellen.","VERSMELDEV - § 2 Art und Weise der Datenübermittlung\n\n(1) Die in § 1 Nummer 1 genannten Unternehmen müssen die Daten nach Artikel 304 Absatz 1 und Artikel 314 der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 in elektronischer Form an die Bundesanstalt übermitteln. Bei der Übermittlung sind die in Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 312 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 festgelegten Fristen zu beachten.\n(2) Die in § 1 Nummer 2 genannten Unternehmen müssen die Daten nach den Artikeln 372 und 375 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015\u002F35 in elektronischer Form an die Bundesanstalt übermitteln. Bei der Übermittlung sind die in Artikel 373 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015\u002F35 festgelegten Fristen einzuhalten.\n(3) Bei der Übermittlung sind die technischen Durchführungsstandards zu verwenden, die von der Kommission erlassen worden sind nach Artikel 35 Absatz 10 der Richtlinie 2009\u002F138\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014\u002F51\u002FEU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist.\n(4) Die Datenübermittlung erfolgt an die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der Bundesanstalt. Unternehmen haben über das Internet Zugang zum MVP-Portal, nachdem sie sich bei der Bundesanstalt hierfür registriert haben.\n(5) Die Unternehmen haben die ordnungsgemäße Datenübermittlung durch Berücksichtigung der am MVP-Portal hinterlegten Informationen und Hinweise sicherzustellen.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Geltungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Datenformate","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Datenqualität und Vollständigkeit der Übermittlung","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Unternehmenskennung","5",[],false]