[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vgg-127":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vgg","Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-05-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvgg\u002Fxml.zip",1290660,"§ 127","127","Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle","Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle","Über die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Das Ablehnungsgesuch ist bei der Schiedsstelle anzubringen. Im Übrigen gelten die §§ 41 bis 48 der Zivilprozessordnung entsprechend.","VGG - Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung - Schiedsstelle - Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle - § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle\n\nÜber die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Das Ablehnungsgesuch ist bei der Schiedsstelle anzubringen. Im Übrigen gelten die §§ 41 bis 48 der Zivilprozessordnung entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 5","Abschnitt 1","Unterabschnitt 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 126","Beschlussfassung der Schiedsstelle","126",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 125","Aufsicht","125",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 124","Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle","124",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 128","Gerichtliche Geltendmachung","128",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 129","Zuständigkeit des Oberlandesgerichts","129",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 130","Entscheidung über Gesamtverträge","130",[],false]