[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vgg-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vgg","Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-05-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvgg\u002Fxml.zip",1290557,"§ 31","31","Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten","Einnahmen aus den Rechten","(1) Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten müssen im Verhältnis zu den Leistungen der Verwertungsgesellschaft an die Berechtigten angemessen sein und anhand von objektiven Kriterien festgelegt werden.\n(2) Soweit die Verwertungsgesellschaft zur Deckung der Kosten, die ihr für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten entstehen (Verwaltungskosten), Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten vornimmt, dürfen die Abzüge die gerechtfertigten und belegten Verwaltungskosten nicht übersteigen.","VGG - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft - Innenverhältnis - Einnahmen aus den Rechten - § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten\n\n(1) Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten müssen im Verhältnis zu den Leistungen der Verwertungsgesellschaft an die Berechtigten angemessen sein und anhand von objektiven Kriterien festgelegt werden.\n(2) Soweit die Verwertungsgesellschaft zur Deckung der Kosten, die ihr für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten entstehen (Verwaltungskosten), Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten vornimmt, dürfen die Abzüge die gerechtfertigten und belegten Verwaltungskosten nicht übersteigen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 1","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 30","Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten","30",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 29","Feststellung der Berechtigten","29",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 28","Verteilungsfrist","28",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 32","Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen","32",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 33","Beschwerdeverfahren","33",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 34","Abschlusszwang","34",[],false]