[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vgg-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vgg","Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-05-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvgg\u002Fxml.zip",1290559,"§ 33","33","Beschwerdeverfahren","(1) Die Verwertungsgesellschaft regelt wirksame und zügige Beschwerdeverfahren.\n(2) Als Gegenstand einer Beschwerde sind dabei insbesondere zu benennen: 1.die Aufnahme und die Beendigung der Rechtewahrnehmung oder der Entzug von Rechten,\n2.die Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Wahrnehmungsbedingungen,\n3.die Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten,\n4.die Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten.\n(3) Die Verwertungsgesellschaft entscheidet über Beschwerden in Textform. Soweit die Verwertungsgesellschaft der Beschwerde nicht abhilft, hat sie dies zu begründen.","VGG - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft - Innenverhältnis - Beschwerdeverfahren - § 33 Beschwerdeverfahren\n\n(1) Die Verwertungsgesellschaft regelt wirksame und zügige Beschwerdeverfahren.\n(2) Als Gegenstand einer Beschwerde sind dabei insbesondere zu benennen: 1.die Aufnahme und die Beendigung der Rechtewahrnehmung oder der Entzug von Rechten,\n2.die Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Wahrnehmungsbedingungen,\n3.die Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten,\n4.die Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten.\n(3) Die Verwertungsgesellschaft entscheidet über Beschwerden in Textform. Soweit die Verwertungsgesellschaft der Beschwerde nicht abhilft, hat sie dies zu begründen.",{"teil":20,"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 1","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 32","Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen","32",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 31","Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten","31",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 30","Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten","30",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 34","Abschlusszwang","34",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 35","Gesamtverträge","35",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 36","Verhandlungen","36",[],false]