[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vgv_2016-76":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vgv_2016","Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvgv_2016\u002Fxml.zip",1290765,"§ 76","76","Zuschlag","Allgemeines","(1) Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Auf die zu erbringende Leistung anwendbare Gebühren- oder Honorarordnungen bleiben unberührt.\n(2) Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der gestellten Aufgabe kann der öffentliche Auftraggeber nur im Rahmen eines Planungswettbewerbs, eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialogs verlangen. Die Erstattung der Kosten richtet sich nach § 77. Unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen bleiben unberücksichtigt.","VGV_2016 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Allgemeines - § 76 Zuschlag\n\n(1) Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Auf die zu erbringende Leistung anwendbare Gebühren- oder Honorarordnungen bleiben unberührt.\n(2) Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der gestellten Aufgabe kann der öffentliche Auftraggeber nur im Rahmen eines Planungswettbewerbs, eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialogs verlangen. Die Erstattung der Kosten richtet sich nach § 77. Unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen bleiben unberücksichtigt.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 6","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 75","Eignung","75",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 74","Verfahrensart","74",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 73","Anwendungsbereich und Grundsätze","73",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 77","Kosten und Vergütung","77",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 78","Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe","78",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 79","Durchführung von Planungswettbewerben","79",[],false]