[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vregv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vregv","Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-02-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvregv\u002Fxml.zip",1291070,"§ 5","5","Änderung, Ergänzung und Löschung von Eintragungen",null,"(1) Änderungen, Ergänzungen und Löschungen von Eintragungen erfolgen auf schriftlichen Antrag des Vollmachtgebers oder des einer Vertretung durch den Ehegatten Widersprechenden. § 2 Abs. 2, 3 und § 3 gelten entsprechend.\n(2) Bei der Eintragung von Änderungen und Ergänzungen ist sicherzustellen, dass die bisherige Eintragung auf Anforderung erkennbar bleibt.\n(3) Daten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind auch auf schriftlichen Antrag des Bevollmächtigten zu löschen. § 2 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.\n(4) Eintragungen sind 110 Jahre nach der Geburt des Vollmachtgebers oder des einer Vertretung durch den Ehegatten Widersprechenden zu löschen.","VREGV - § 5 Änderung, Ergänzung und Löschung von Eintragungen\n\n(1) Änderungen, Ergänzungen und Löschungen von Eintragungen erfolgen auf schriftlichen Antrag des Vollmachtgebers oder des einer Vertretung durch den Ehegatten Widersprechenden. § 2 Abs. 2, 3 und § 3 gelten entsprechend.\n(2) Bei der Eintragung von Änderungen und Ergänzungen ist sicherzustellen, dass die bisherige Eintragung auf Anforderung erkennbar bleibt.\n(3) Daten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind auch auf schriftlichen Antrag des Bevollmächtigten zu löschen. § 2 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.\n(4) Eintragungen sind 110 Jahre nach der Geburt des Vollmachtgebers oder des einer Vertretung durch den Ehegatten Widersprechenden zu löschen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Benachrichtigung des Bevollmächtigten","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Vorschuss, Antragsrücknahme bei Nichtzahlung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Eintragungsantrag","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Auskunft an Betreuungsgerichte, Landgerichte als Beschwerdegerichte und Ärzte","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Protokollierung der Auskunftserteilungen","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Aufbewahrung von Dokumenten","8",[],false]