[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vrv-29":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vrv","Vereinsregisterverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-02-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvrv\u002Fxml.zip",1291116,"§ 29","29","Rötungen","Maschinelle Führung des Vereinsregisters","Bei dem maschinell geführten Vereinsregister können Eintragungen oder Vermerke, die rot zu unterstreichen oder rot zu durchkreuzen sind, statt durch Rötung auch auf andere eindeutige Weise als gegenstandslos kenntlich gemacht werden. Eine versehentlich vorgenommene Rötung oder Kenntlichmachung nach Satz 1 ist zu löschen oder auf andere eindeutige Weise zu beseitigen. Die Löschung oder sonstige Beseitigung ist zu vermerken.","VRV - Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister - Maschinelle Führung des Vereinsregisters - § 29 Rötungen\n\nBei dem maschinell geführten Vereinsregister können Eintragungen oder Vermerke, die rot zu unterstreichen oder rot zu durchkreuzen sind, statt durch Rötung auch auf andere eindeutige Weise als gegenstandslos kenntlich gemacht werden. Eine versehentlich vorgenommene Rötung oder Kenntlichmachung nach Satz 1 ist zu löschen oder auf andere eindeutige Weise zu beseitigen. Die Löschung oder sonstige Beseitigung ist zu vermerken.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 28","Elektronische Registersignatur","28",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 27","Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister","27",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 26","Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt","26",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 30","Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter","30",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 31","Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister","31",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 32","Ausdrucke","32",[],false]