[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vsbg-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vsbg","Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-02-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvsbg\u002Fxml.zip",1291136,"§ 8","8","Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers","Private Verbraucherschlichtungsstellen","(1) Der Streitmittler muss für eine angemessene Dauer bestellt werden. Die Amtsdauer soll drei Jahre nicht unterschreiten. Wiederbestellung ist zulässig.\n(2) Der Streitmittler kann nur abberufen werden, wenn 1.Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige und unparteiische Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler nicht mehr erwarten lassen,\n2.er nicht nur vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler gehindert ist oder\n3.ein anderer wichtiger Grund vorliegt.","VSBG - Private Verbraucherschlichtungsstellen - § 8 Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers\n\n(1) Der Streitmittler muss für eine angemessene Dauer bestellt werden. Die Amtsdauer soll drei Jahre nicht unterschreiten. Wiederbestellung ist zulässig.\n(2) Der Streitmittler kann nur abberufen werden, wenn 1.Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige und unparteiische Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler nicht mehr erwarten lassen,\n2.er nicht nur vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler gehindert ist oder\n3.ein anderer wichtiger Grund vorliegt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Streitmittler","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Verfahrensordnung","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Form von Mitteilungen","11",[],false]