[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vschwkrschv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vschwkrschv","Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-03-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvschwkrschv\u002Fxml.zip",1291212,"§ 7","7","Tötung und unschädliche Beseitigung","Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche","(1) Ist der Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung sämtlicher Schweine an.\n(2) Ist der Verdacht des Ausbruchs der Vesikulären Schweinekrankheit in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung sämtlicher Schweine anordnen.","VSCHWKRSCHV - Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche - § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung\n\n(1) Ist der Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung sämtlicher Schweine an.\n(2) Ist der Verdacht des Ausbruchs der Vesikulären Schweinekrankheit in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung sämtlicher Schweine anordnen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Sperre des Betriebes oder sonstigen Standortes","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Öffentliche Bekanntmachung","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Ausnahmen","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Sperrbezirk","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Beobachtungsgebiet","10",[],false]