[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vsvgv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vsvgv","Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004\u002F17\u002FEG und 2004\u002F18\u002FEG ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvsvgv\u002Fxml.zip",1291330,"§ 10","10","Grundsätze des Vergabeverfahrens","Vergabeverfahren","(1) Für die Berücksichtigung mittelständischer Interessen gilt § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen gemäß § 97 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, insbesondere weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.\n(2) Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.\n(3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL\u002FB) sind grundsätzlich zum Vertragsgegenstand zu machen.\n(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zur Markterkundung und zum Zwecke der Ertragsberechnung ist unzulässig.\n(5) Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.","VSVGV - Vergabeverfahren - § 10 Grundsätze des Vergabeverfahrens\n\n(1) Für die Berücksichtigung mittelständischer Interessen gilt § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen gemäß § 97 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, insbesondere weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.\n(2) Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.\n(3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL\u002FB) sind grundsätzlich zum Vertragsgegenstand zu machen.\n(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zur Markterkundung und zum Zwecke der Ertragsberechnung ist unzulässig.\n(5) Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Unteraufträge","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Versorgungssicherheit","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Arten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Wettbewerblicher Dialog","13",[],false]