[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vsvgv-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vsvgv","Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004\u002F17\u002FEG und 2004\u002F18\u002FEG ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvsvgv\u002Fxml.zip",1291347,"§ 25","25","Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung","Vergabeverfahren","(1) Die Auftraggeber können die Bewerber oder Bieter auffordern, als Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung 1.den Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG vorzulegen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist,\n2.darüber eine Erklärung unter Eid abzugeben oder\n3.eine sonstige Bescheinigung vorzulegen.\n(2) Müssen Bewerber oder Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein, um eine Dienstleistung in ihrem Herkunftsmitgliedstaat erbringen zu können, können Auftraggeber Bewerber oder Bieter auffordern, darüber den Nachweis zu erbringen.","VSVGV - Vergabeverfahren - § 25 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung\n\n(1) Die Auftraggeber können die Bewerber oder Bieter auffordern, als Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung 1.den Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG vorzulegen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist,\n2.darüber eine Erklärung unter Eid abzugeben oder\n3.eine sonstige Bescheinigung vorzulegen.\n(2) Müssen Bewerber oder Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein, um eine Dienstleistung in ihrem Herkunftsmitgliedstaat erbringen zu können, können Auftraggeber Bewerber oder Bieter auffordern, darüber den Nachweis zu erbringen.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 24","Fakultativer Ausschluss","24",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 23","Zwingender Ausschluss","23",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 22","Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen","22",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 26","Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit","26",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 27","Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit","27",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 28","Nachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements","28",[],false]