[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vsvgv-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vsvgv","Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004\u002F17\u002FEG und 2004\u002F18\u002FEG ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvsvgv\u002Fxml.zip",1291357,"§ 34","34","Zuschlag","Vergabeverfahren","(1) Die Annahme eines Angebots (Zuschlag) erfolgt in Schriftform oder elektronisch mindestens mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mindestens mittels eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels. Bei Übermittlung durch Telefax genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage.\n(2) Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wendet der Auftraggeber die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien in der festgelegten Gewichtung oder in der absteigenden Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung an. Diese Zuschlagskriterien müssen sachlich durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Insbesondere können folgende Kriterien erfasst sein:1.Qualität,\n2.Preis,\n3.Zweckmäßigkeit,\n4.technischer Wert, Kundendienst und technische Hilfe,\n5.Betriebskosten, Rentabilität, Lebenszykluskosten,\n6.Interoperabilität und Eigenschaften beim Einsatz,\n7.Umwelteigenschaften,\n8.Lieferfrist oder Ausführungsdauer und\n9.Versorgungssicherheit.","VSVGV - Vergabeverfahren - § 34 Zuschlag\n\n(1) Die Annahme eines Angebots (Zuschlag) erfolgt in Schriftform oder elektronisch mindestens mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mindestens mittels eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels. Bei Übermittlung durch Telefax genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage.\n(2) Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wendet der Auftraggeber die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien in der festgelegten Gewichtung oder in der absteigenden Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung an. Diese Zuschlagskriterien müssen sachlich durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Insbesondere können folgende Kriterien erfasst sein:1.Qualität,\n2.Preis,\n3.Zweckmäßigkeit,\n4.technischer Wert, Kundendienst und technische Hilfe,\n5.Betriebskosten, Rentabilität, Lebenszykluskosten,\n6.Interoperabilität und Eigenschaften beim Einsatz,\n7.Umwelteigenschaften,\n8.Lieferfrist oder Ausführungsdauer und\n9.Versorgungssicherheit.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 33","Ungewöhnlich niedrige Angebote","33",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 32","Nebenangebote","32",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 31","Prüfung der Angebote","31",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 35","Bekanntmachung über die Auftragserteilung","35",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 36","Unterrichtung der Bewerber oder Bieter","36",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 37","Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens","37",[],false]