[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vvg-158":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vvg","Gesetz über den Versicherungsvertrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-11-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvvg_2008\u002Fxml.zip",1291619,"§ 158","158","Gefahränderung","Lebensversicherung","(1) Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Gefahrumstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; die Vereinbarung bedarf der Textform.\n(2) Eine Erhöhung der Gefahr kann der Versicherer nicht mehr geltend machen, wenn seit der Erhöhung fünf Jahre verstrichen sind. Hat der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.\n(3) § 41 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Herabsetzung der Prämie nur wegen einer solchen Minderung der Gefahrumstände verlangt werden kann, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrminderung angesehen werden soll.","VVG - Einzelne Versicherungszweige - Pflichtversicherung - Lebensversicherung - § 158 Gefahränderung\n\n(1) Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Gefahrumstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; die Vereinbarung bedarf der Textform.\n(2) Eine Erhöhung der Gefahr kann der Versicherer nicht mehr geltend machen, wenn seit der Erhöhung fünf Jahre verstrichen sind. Hat der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.\n(3) § 41 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Herabsetzung der Prämie nur wegen einer solchen Minderung der Gefahrumstände verlangt werden kann, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrminderung angesehen werden soll.",{"teil":21,"abschnitt":22,"kapitel":23},"Teil 2","Abschnitt 2","Kapitel 5",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 157","Unrichtige Altersangabe","157",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 156","Kenntnis und Verhalten der versicherten Person","156",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 155","Standmitteilung","155",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 159","Bezugsberechtigung","159",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 160","Auslegung der Bezugsberechtigung","160",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 161","Selbsttötung","161",[],false]