[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vwdvg_2010-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vwdvg_2010","Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-11-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvwdvg_2010\u002Fxml.zip",3772668,"§ 3","3","Daten der Bundesagentur für Arbeit",null,"Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt folgende Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erstatten: 1.Name oder Firma sowie Anschrift und Gemeindeschlüssel,\n2.Wirtschaftszweig,\n3.Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung; bei Teilzeitbeschäftigung zusätzlich untergliedert nach Arbeitsumfang,\n4.Zahl der geringfügig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller geringfügig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung,\n5.Betriebsnummer,\n6.Berichtsstichtag und Auswertungszeitpunkt.\nDas Statistische Bundesamt übermittelt die Daten an die statistischen Ämter der Länder jeweils für deren Zuständigkeitsbereich.","VWDVG_2010 - § 3 Daten der Bundesagentur für Arbeit\n\nDie Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt folgende Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erstatten: 1.Name oder Firma sowie Anschrift und Gemeindeschlüssel,\n2.Wirtschaftszweig,\n3.Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung; bei Teilzeitbeschäftigung zusätzlich untergliedert nach Arbeitsumfang,\n4.Zahl der geringfügig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller geringfügig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung,\n5.Betriebsnummer,\n6.Berichtsstichtag und Auswertungszeitpunkt.\nDas Statistische Bundesamt übermittelt die Daten an die statistischen Ämter der Länder jeweils für deren Zuständigkeitsbereich.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Daten der Finanzbehörden","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Übermittlung und Verwendung","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3a","Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","3a",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 3b","Daten der Deutschen Bundesbank","3b",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 3c","Daten über bewilligte staatliche finanzwirksame Hilfen","3c",[],false]