[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-vwrehag-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"vwrehag","Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fvwrehag\u002Fxml.zip",1291996,"§ 8","8","Berufliche Benachteiligung",null,"Hatte eine Maßnahme nach § 1 Auswirkungen auf den Beruf oder ein Ausbildungsverhältnis und wurde dadurch eine Benachteiligung nach § 1 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder nach § 3 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes verursacht, so findet nach der Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme das Berufliche Rehabilitierungsgesetz Anwendung. Eine  schwere und unzumutbare Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 liegt insbesondere dann vor, wenn infolge der Maßnahme ein Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommt.","VWREHAG - § 8 Berufliche Benachteiligung\n\nHatte eine Maßnahme nach § 1 Auswirkungen auf den Beruf oder ein Ausbildungsverhältnis und wurde dadurch eine Benachteiligung nach § 1 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder nach § 3 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes verursacht, so findet nach der Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme das Berufliche Rehabilitierungsgesetz Anwendung. Eine  schwere und unzumutbare Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 liegt insbesondere dann vor, wenn infolge der Maßnahme ein Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Eingriff in Vermögenswerte","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Zusammentreffen von Ansprüchen","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Antrag","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Inhalt des Antrags","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Verarbeitung von personenbezogenen Daten","11",[],false]