[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-waffg-37i":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"waffg","Waffengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-10-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwaffg_2002\u002Fxml.zip",1292302,"§ 37i","37i","Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland","Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten","Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist. Zieht der im Ausland lebende Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung im Ausland um, so ist er verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen.","WAFFG - Umgang mit Waffen oder Munition - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten - § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland\n\nZieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist. Zieht der im Ausland lebende Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung im Ausland um, so ist er verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37h","Ausstellung einer Anzeigebescheinigung","37h",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 37g","Eintragungen in die Waffenbesitzkarte","37g",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 37f","Inhalt der Anzeigen","37f",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 38","Ausweispflichten","38",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 39","Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau","39",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 39a","Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation","39a",[],false]