[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wassig-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wassig","Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der\nWasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwassig\u002Fxml.zip",1292555,"§ 21","21","Härteausgleich","Gemeinsame Vorschriften","(1) Wird durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder einer nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung oder durch eine Duldungspflicht nach § 15 dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach § 19 Abs. 1 abzugelten ist, ist eine Entschädigung in Geld zu gewähren, wenn und soweit dies zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten erscheint.\n(2) Zur Leistung der Entschädigung ist der Bund verpflichtet.\n(3) § 19 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.","WASSIG - Gemeinsame Vorschriften - § 21 Härteausgleich\n\n(1) Wird durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder einer nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung oder durch eine Duldungspflicht nach § 15 dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach § 19 Abs. 1 abzugelten ist, ist eine Entschädigung in Geld zu gewähren, wenn und soweit dies zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten erscheint.\n(2) Zur Leistung der Entschädigung ist der Bund verpflichtet.\n(3) § 19 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 20","Enteignung auf Verlangen","20",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 19","Entschädigung","19",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 18","Auskünfte","18",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 22","Zustellungen","22",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 24","Kosten der Auftragsverwaltung","24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Haushaltsrechtliche Vorschriften","25",[],false]