[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wastrg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wastrg","Bundeswasserstraßengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1968-04-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwastrg\u002Fxml.zip",1292674,"§ 10","10","Anlagen und Einrichtungen Dritter","Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen","Anlagen und Einrichtungen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer sind von ihren Eigentümern und Besitzern so zu unterhalten und zu betreiben, dass die Unterhaltung der Bundeswasserstraße, der Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen oder der Schifffahrtszeichen sowie die Schifffahrt nicht beeinträchtigt werden.","WASTRG - Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen - § 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter\n\nAnlagen und Einrichtungen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer sind von ihren Eigentümern und Besitzern so zu unterhalten und zu betreiben, dass die Unterhaltung der Bundeswasserstraße, der Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen oder der Schifffahrtszeichen sowie die Schifffahrt nicht beeinträchtigt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Umfang der Unterhaltung","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Planungen","13",[],false]