[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wderstattv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wderstattv","Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen,\nVerdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und\nDienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und\nDienstleistungsüberwachung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-06-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwderstattv\u002Fxml.zip",1292903,"§ 3","3","Sonstige notwendige Auslagen",null,"(1) Den Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen werden auf Antrag auch die notwendigen Transportkosten für das Übernehmen, Vorlegen oder Zurückgeben der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.\n(2) Zu den notwendigen Auslagen gehören auch die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, deren Beibringung den Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen aufgegeben wird.","WDERSTATTV - § 3 Sonstige notwendige Auslagen\n\n(1) Den Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen werden auf Antrag auch die notwendigen Transportkosten für das Übernehmen, Vorlegen oder Zurückgeben der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.\n(2) Zu den notwendigen Auslagen gehören auch die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, deren Beibringung den Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen aufgegeben wird.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Tagegeld, Übernachtungsgeld","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung","1",[31,35],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Verdienstausfall, Vertretungskosten","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inkrafttreten","5",[],false]