[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wdo_2025-127":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wdo_2025","Wehrdisziplinarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwdo_2025\u002Fxml.zip",1293032,"§ 127","127","Verfahrensgrundsätze","Berufung","Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfen Protokolle über die Aussagen der in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszugs vernommenen Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen und das Protokoll über die Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszugs bei der Berichterstattung und bei der Beweisaufnahme verlesen werden. Wiederholte Vorladungen, Vernehmungen und Anhörungen dieser Personen können unterbleiben, wenn sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften über das Verfahren vor dem Truppendienstgericht entsprechend.","WDO_2025 - Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen - Rechtsmittel - Berufung - § 127 Verfahrensgrundsätze\n\nIm Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfen Protokolle über die Aussagen der in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszugs vernommenen Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen und das Protokoll über die Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszugs bei der Berichterstattung und bei der Beweisaufnahme verlesen werden. Wiederholte Vorladungen, Vernehmungen und Anhörungen dieser Personen können unterbleiben, wenn sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften über das Verfahren vor dem Truppendienstgericht entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 11","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 126","Bindung des Truppendienstgerichts","126",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 125","Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör","125",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 124","Urteil des Berufungsgerichts","124",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 128","Ausbleiben der Soldatin oder des Soldaten","128",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 129","Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen","129",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 130","Zulässigkeit, Wirksamkeit, Beendigung","130",[],false]