[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wdo_2025-49":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wdo_2025","Wehrdisziplinarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwdo_2025\u002Fxml.zip",1292954,"§ 49","49","Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen","Vollstreckung","(1) Eine verhängte Disziplinarmaßnahme ist erst dann zu vollstrecken, wenn die Soldatin oder der Soldat an dem auf die Verhängung folgenden Tag ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Beschwerde hatte und davon keinen Gebrauch gemacht hat. Vorher kann auf die Beschwerde nicht verzichtet werden.\n(2) Disziplinarmaßnahmen, die durch Entscheidung eines Wehrdienstgerichts verhängt sind, werden mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam und vollstreckbar.","WDO_2025 - Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen - Vollstreckung - § 49 Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen\n\n(1) Eine verhängte Disziplinarmaßnahme ist erst dann zu vollstrecken, wenn die Soldatin oder der Soldat an dem auf die Verhängung folgenden Tag ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Beschwerde hatte und davon keinen Gebrauch gemacht hat. Vorher kann auf die Beschwerde nicht verzichtet werden.\n(2) Disziplinarmaßnahmen, die durch Entscheidung eines Wehrdienstgerichts verhängt sind, werden mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam und vollstreckbar.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 48","Dienstaufsicht","48",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 47","Verfahren bei Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme","47",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 46","Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme aus anderen Gründen","46",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 50","Zuständigkeit für die Vollstreckung","50",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 51","Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung","51",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52","Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis","52",[],false]