[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wehrpflg-29a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wehrpflg","Wehrpflichtgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwehrpflg\u002Fxml.zip",9883155,"§ 29a","29a","Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung","Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades","Befindet sich ein Soldat, der nach Maßgabe dieses Gesetzes Wehrdienst leistet, im Entlassungszeitpunkt in stationärer truppenärztlicher Behandlung, so endet der Wehrdienst, zu dem er einberufen wurde, 1.wenn die stationäre truppenärztliche Behandlung beendet ist, spätestens jedoch drei Monate nach dem Entlassungszeitpunkt, oder\n2.wenn er innerhalb der drei Monate schriftlich erklärt, dass er mit der Fortsetzung des Wehrdienstverhältnisses nicht einverstanden ist, mit dem Tage der Abgabe dieser Erklärung.\nDas Wehrdienstverhältnis des Soldaten bleibt hiervon unberührt.","WEHRPFLG - Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades - § 29a Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung\n\nBefindet sich ein Soldat, der nach Maßgabe dieses Gesetzes Wehrdienst leistet, im Entlassungszeitpunkt in stationärer truppenärztlicher Behandlung, so endet der Wehrdienst, zu dem er einberufen wurde, 1.wenn die stationäre truppenärztliche Behandlung beendet ist, spätestens jedoch drei Monate nach dem Entlassungszeitpunkt, oder\n2.wenn er innerhalb der drei Monate schriftlich erklärt, dass er mit der Fortsetzung des Wehrdienstverhältnisses nicht einverstanden ist, mit dem Tage der Abgabe dieser Erklärung.\nDas Wehrdienstverhältnis des Soldaten bleibt hiervon unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Entlassung","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Beendigungsgründe","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 25","Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger","25",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 29b","Verlängerung des Wehrdienstes aus sonstigen Gründen","29b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 30","Ausschluss aus der Bundeswehr und Verlust des Dienstgrades","30",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 31","Wiederaufnahme des Verfahrens","31",[],false]