[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wehrpflg-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wehrpflg","Wehrpflichtgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwehrpflg\u002Fxml.zip",9883158,"§ 31","31","Wiederaufnahme des Verfahrens","Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades","Wird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluss darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden.","WEHRPFLG - Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades - § 31 Wiederaufnahme des Verfahrens\n\nWird ein Urteil mit den Folgen des § 30 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt der Verlust des Dienstgrades als nicht eingetreten. Die Beendigung des Wehrdienstes durch einen Ausschluss darf für die Erfüllung der Wehrpflicht nicht zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 30","Ausschluss aus der Bundeswehr und Verlust des Dienstgrades","30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 29b","Verlängerung des Wehrdienstes aus sonstigen Gründen","29b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 29a","Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung","29a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 32","Rechtsweg","32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 33","Besondere Vorschriften für das Vorverfahren","33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 34","Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts","34",[],false]