[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-weinf_gewv-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"weinf_gewv","Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-11-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fweinf_gewv\u002Fxml.zip",1293291,"§ 30","30","Sanktionierung von Übererklärungen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1","Sanktionen","Die Höhe der Förderung ist auf der Grundlage der Differenz zwischen der Fläche, die nach Verwaltungskontrollen des Stützungsantrags (bestehend aus Förder- und Zahlungsantrag) genehmigt wurde, und der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche, auf der das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wurde, wie folgt zu berechnen: 1.wenn die Differenz 30 Prozent nicht überschreitet, wird die Förderung auf der Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet,\n2.wenn die Differenz mehr als 30 Prozent, jedoch höchstens 50 Prozent beträgt, wird die Förderung auf der Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet und um die festgestellte Differenz gekürzt,\n3.beträgt die Differenz mehr als 50 Prozent, wird für das betreffende Vorhaben keine Förderung gewährt.","WEINF_GEWV - Sanktionen - § 30 Sanktionierung von Übererklärungen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1\n\nDie Höhe der Förderung ist auf der Grundlage der Differenz zwischen der Fläche, die nach Verwaltungskontrollen des Stützungsantrags (bestehend aus Förder- und Zahlungsantrag) genehmigt wurde, und der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche, auf der das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wurde, wie folgt zu berechnen: 1.wenn die Differenz 30 Prozent nicht überschreitet, wird die Förderung auf der Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet,\n2.wenn die Differenz mehr als 30 Prozent, jedoch höchstens 50 Prozent beträgt, wird die Förderung auf der Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet und um die festgestellte Differenz gekürzt,\n3.beträgt die Differenz mehr als 50 Prozent, wird für das betreffende Vorhaben keine Förderung gewährt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Kürzung von Förderbeträgen","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Kontrollierte Personen","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Berichte über Vor-Ort-Kontrollen","27",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 31","Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Kontrollen vor Ort und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten","31",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 32","Verzicht auf Sanktionen","32",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 33","Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen","33",[],false]