[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-weinfondsv_2008-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"weinfondsv_2008","Verordnung über die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-05-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fweinfondsv_2008\u002Fxml.zip",1293301,"§ 4","4","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 4 des Weingesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n2.entgegen § 2 Verkaufs- oder Abgabebelege nicht oder nicht vollständig sammelt oder nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder\n3.entgegen § 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht oder Bücher oder Geschäftspapiere nicht oder nicht rechtzeitig zur Einsicht vorlegt.","WEINFONDSV_2008 - § 4 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 4 des Weingesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n2.entgegen § 2 Verkaufs- oder Abgabebelege nicht oder nicht vollständig sammelt oder nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder\n3.entgegen § 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht oder Bücher oder Geschäftspapiere nicht oder nicht rechtzeitig zur Einsicht vorlegt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Mitteilungspflicht","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Sammlung der Belege und Aufbewahrungsfrist","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Erhebung der Abgabe","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Zuständigkeiten","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Aufhebung von Rechtsvorschriften","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Inkrafttreten","7",[],false]