[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-weinkmstrv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"weinkmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen\nim praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung\nfür das Weinküfer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-10-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fweinkmstrv\u002Fxml.zip",1293393,"§ 3","3","Meisterprüfungsarbeit","Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung","(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehend genannten Arbeiten anzufertigen: 1.Ausbauen eines Weines,\n2.Versekten eines Grundweines;\ndabei sollte das Volumen jeweils zwischen 200 und 5.000 Liter liegen.\n(2) Bei jeder Arbeit ist ein Bericht über die Auswahl, die Herkunft, die Ausbauanalyse, die Kelterung, den Verlauf der Gärung, den Zuckerabbau, die Alkoholentwicklung, die Behandlungsmaßnahmen, die Klärung, die Abstiche und die Abfüllung zu erstellen. Der Bericht umfaßt ferner die Abschlußanalyse, die Zusammenstellung der Ausbaukosten und die Eintragungen im Kellerbuch.\n(3) Der Bericht nach Absatz 2 ist bei der Bewertung der Meisterprüfungsarbeit zu berücksichtigen.","WEINKMSTRV - Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung - § 3 Meisterprüfungsarbeit\n\n(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehend genannten Arbeiten anzufertigen: 1.Ausbauen eines Weines,\n2.Versekten eines Grundweines;\ndabei sollte das Volumen jeweils zwischen 200 und 5.000 Liter liegen.\n(2) Bei jeder Arbeit ist ein Bericht über die Auswahl, die Herkunft, die Ausbauanalyse, die Kelterung, den Verlauf der Gärung, den Zuckerabbau, die Alkoholentwicklung, die Behandlungsmaßnahmen, die Klärung, die Abstiche und die Abfüllung zu erstellen. Der Bericht umfaßt ferner die Abschlußanalyse, die Zusammenstellung der Ausbaukosten und die Eintragungen im Kellerbuch.\n(3) Der Bericht nach Absatz 2 ist bei der Bewertung der Meisterprüfungsarbeit zu berücksichtigen.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Berufsbild","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Arbeitsprobe","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Übergangsvorschrift","6",[],false]