[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-weinkmstrv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"weinkmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen\nim praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung\nfür das Weinküfer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-10-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fweinkmstrv\u002Fxml.zip",1293394,"§ 4","4","Arbeitsprobe","Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung","(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 1.Durchführen und Bewerten von Weinanalysen,\n2.Einsetzen von Hilfsstoffen,\n3.Ermitteln einer Verschnittmenge von Weinen verschiedener Sorten anhand eines Vorversuchs,\n4.Ermitteln einer Süßreservemenge anhand eines Vorversuchs,\n5.Ermitteln einer Schönung anhand eines Vorversuchs,\n6.Einsetzen von Kellereimaschinen und Geräten,\n7.Vorstellen und Bewerten von Wein und Sekt,\n8.Prüfen eines Grundweins auf Versektungsmöglichkeit,\n9.Fertigstellen eines Saftes oder Nektars,\n10.Fertigstellen eines Destillats.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.","WEINKMSTRV - Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung - § 4 Arbeitsprobe\n\n(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 1.Durchführen und Bewerten von Weinanalysen,\n2.Einsetzen von Hilfsstoffen,\n3.Ermitteln einer Verschnittmenge von Weinen verschiedener Sorten anhand eines Vorversuchs,\n4.Ermitteln einer Süßreservemenge anhand eines Vorversuchs,\n5.Ermitteln einer Schönung anhand eines Vorversuchs,\n6.Einsetzen von Kellereimaschinen und Geräten,\n7.Vorstellen und Bewerten von Wein und Sekt,\n8.Prüfen eines Grundweins auf Versektungsmöglichkeit,\n9.Fertigstellen eines Saftes oder Nektars,\n10.Fertigstellen eines Destillats.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Meisterprüfungsarbeit","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Berufsbild","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Übergangsvorschrift","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Weitere Anforderungen","7",[],false]