[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-weinv_1995-53":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"weinv_1995","Weinverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-05-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fweinv_1995\u002Fxml.zip",1293488,"§ 53","53","Ordnungswidrigkeiten","Straftaten und Ordnungswidrigkeiten","(1) Wer eine in § 52 Absatz 2 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 50 Absatz 1 des Weingesetzes ordnungswidrig.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Absatz 2 Nummer 4 des Weingesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 14 ein Erzeugnis gewerbsmäßig verarbeitet, befördert, lagert, verwertet oder in den Verkehr bringt,\n2.u. 3. (weggefallen)\n4.entgegen § 18 Absatz 8 Satz 1 eine Verarbeitung nicht in demselben Betrieb vornimmt,\n5.(weggefallen)\n6.entgegen § 18 Absatz 14 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n7.(weggefallen)\n8.entgegen § 28 Satz 4 eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n9.a)entgegen § 30 Absatz 1 eine Auszeichnung oder ein Gütezeichen angibt,\nb)entgegen § 31, § 32 Absatz 1, 5 Satz 1 oder 3, Absatz 7 oder 8, § 33 Absatz 1 oder 4, § 34, § 34a Absatz 1, oder § 41 Angaben oder Bezeichnungen verwendet oder gebraucht,\nohne dass die dort bezeichneten Erzeugnisse den festgelegten Anforderungen entsprechen,\n10.entgegen § 32 Absatz 4 eine Bezeichnung nicht angibt,\n11.entgegen § 32 Absatz 5 Satz 2 eine Angabe nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n12.entgegen § 32a eine dort genannte Bezeichnung verwendet,\n13.entgegen § 32c Absatz 1 eine dort genannte Bezeichnung verwendet,\n14.(weggefallen)\n14a.entgegen § 34a Absatz 3 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n15.entgegen § 34b, § 34c Absatz 1 oder 3 oder § 38 Absatz 4, 5 oder 6 eine Angabe, eine Bezeichnung oder einen Begriff verwendet oder gebraucht,\n16.entgegen § 36 Satz 1 oder § 38 Absatz 8, 9 oder 10 eine Bezeichnung nicht oder nicht richtig verwendet oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n17.entgegen § 37 Absatz 1 die dort genannten Worte gebraucht,\n18.entgegen § 37 Absatz 2 das Wort \"Cabinet\" verwendet,\n19.entgegen § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 Buchstabe a eine Bezeichnung oder einen Namen nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise voranstellt oder nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anfügt,\n20.entgegen § 39 Absatz 2 einen Hinweis verwendet,\n21.entgegen § 45 Absatz 1 eine Angabe durch einen Code ersetzt,\n22.entgegen § 46, § 46b Absatz 1 oder 2 oder § 50 Absatz 1 Satz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n23.entgegen § 49 Absatz 4 Satz 1 die vorgeschriebenen Worte nicht voranstellt oder,\n24.entgegen § 49 Absatz 5 eine Marke verwendet.","WEINV_1995 - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten - § 53 Ordnungswidrigkeiten\n\n(1) Wer eine in § 52 Absatz 2 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 50 Absatz 1 des Weingesetzes ordnungswidrig.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Absatz 2 Nummer 4 des Weingesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 14 ein Erzeugnis gewerbsmäßig verarbeitet, befördert, lagert, verwertet oder in den Verkehr bringt,\n2.u. 3. (weggefallen)\n4.entgegen § 18 Absatz 8 Satz 1 eine Verarbeitung nicht in demselben Betrieb vornimmt,\n5.(weggefallen)\n6.entgegen § 18 Absatz 14 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n7.(weggefallen)\n8.entgegen § 28 Satz 4 eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n9.a)entgegen § 30 Absatz 1 eine Auszeichnung oder ein Gütezeichen angibt,\nb)entgegen § 31, § 32 Absatz 1, 5 Satz 1 oder 3, Absatz 7 oder 8, § 33 Absatz 1 oder 4, § 34, § 34a Absatz 1, oder § 41 Angaben oder Bezeichnungen verwendet oder gebraucht,\nohne dass die dort bezeichneten Erzeugnisse den festgelegten Anforderungen entsprechen,\n10.entgegen § 32 Absatz 4 eine Bezeichnung nicht angibt,\n11.entgegen § 32 Absatz 5 Satz 2 eine Angabe nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n12.entgegen § 32a eine dort genannte Bezeichnung verwendet,\n13.entgegen § 32c Absatz 1 eine dort genannte Bezeichnung verwendet,\n14.(weggefallen)\n14a.entgegen § 34a Absatz 3 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n15.entgegen § 34b, § 34c Absatz 1 oder 3 oder § 38 Absatz 4, 5 oder 6 eine Angabe, eine Bezeichnung oder einen Begriff verwendet oder gebraucht,\n16.entgegen § 36 Satz 1 oder § 38 Absatz 8, 9 oder 10 eine Bezeichnung nicht oder nicht richtig verwendet oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,\n17.entgegen § 37 Absatz 1 die dort genannten Worte gebraucht,\n18.entgegen § 37 Absatz 2 das Wort \"Cabinet\" verwendet,\n19.entgegen § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 Buchstabe a eine Bezeichnung oder einen Namen nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise voranstellt oder nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anfügt,\n20.entgegen § 39 Absatz 2 einen Hinweis verwendet,\n21.entgegen § 45 Absatz 1 eine Angabe durch einen Code ersetzt,\n22.entgegen § 46, § 46b Absatz 1 oder 2 oder § 50 Absatz 1 Satz 1 ein Erzeugnis in den Verkehr bringt,\n23.entgegen § 49 Absatz 4 Satz 1 die vorgeschriebenen Worte nicht voranstellt oder,\n24.entgegen § 49 Absatz 5 eine Marke verwendet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 52","Straftaten","52",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 50","Angabe des Loses","50",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 49","Art der Aufmachung","49",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 54","Übergangsregelungen","54",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anlage 1","Grundsätze zur Anerkennung von Witterungsverhältnissen als für den Weinanbau außergewöhnlich ungünstige Witterungsverhältnisse","anlage-1",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anlage 7","(zu § 13 Absatz 1)","anlage-7",[],false]