[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-whg-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":62},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"whg","Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-07-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwhg_2009\u002Fxml.zip",1293805,"§ 13","13","Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung","Gemeinsame Bestimmungen","(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen.\n(2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere 1.Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe stellen,\n2.Maßnahmen anordnen, die a)in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 enthalten oder zu seiner Durchführung erforderlich sind,\nb)geboten sind, damit das Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam verwendet wird,\nc)der Feststellung der Gewässereigenschaften vor der Benutzung oder der Beobachtung der Gewässerbenutzung und ihrer Auswirkungen dienen,\nd)zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften erforderlich sind,\n3.die Bestellung verantwortlicher Betriebsbeauftragter vorschreiben, soweit nicht die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten nach § 64 vorgeschrieben ist oder angeordnet werden kann,\n4.dem Benutzer angemessene Beiträge zu den Kosten von Maßnahmen auferlegen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts getroffen hat oder treffen wird, um eine mit der Benutzung verbundene Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden oder auszugleichen.\n(3) Für die Bewilligung gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass nachträglich nur Inhalts- und Nebenbestimmungen im Sinne von Absatz 2 Nummer 1 bis 4 zulässig sind.","WHG - Gemeinsame Bestimmungen - § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung\n\n(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen.\n(2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere 1.Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe stellen,\n2.Maßnahmen anordnen, die a)in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 enthalten oder zu seiner Durchführung erforderlich sind,\nb)geboten sind, damit das Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam verwendet wird,\nc)der Feststellung der Gewässereigenschaften vor der Benutzung oder der Beobachtung der Gewässerbenutzung und ihrer Auswirkungen dienen,\nd)zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften erforderlich sind,\n3.die Bestellung verantwortlicher Betriebsbeauftragter vorschreiben, soweit nicht die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten nach § 64 vorgeschrieben ist oder angeordnet werden kann,\n4.dem Benutzer angemessene Beiträge zu den Kosten von Maßnahmen auferlegen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts getroffen hat oder treffen wird, um eine mit der Benutzung verbundene Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden oder auszugleichen.\n(3) Für die Bewilligung gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass nachträglich nur Inhalts- und Nebenbestimmungen im Sinne von Absatz 2 Nummer 1 bis 4 zulässig sind.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11b","Projektmanager","11b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11a","Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen","11a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13a","Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission","13a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13b","Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister","13b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung","14",[49,56],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 – 7 A 7\u002F22","ECLI:DE:BVerwG:2023:250523U7A7.22.0","1. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Kläger, der einen Planfeststellungsbeschluss angreift, ein Vollüberprüfungsanspruch zusteht, kommt es auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. im Zeitpunkt des Schlusses der (letzten) mündlichen Verhandlung an.\n2. Eine auf die Erreichung eines guten ökologischen Potenzials im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG gerichtete, technisch nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand anders durchführbare Sanierungsmaßnahme, die nicht unverhältnismäßig zu Lasten einer Nutzung im Sinne des § 28 Nr. 1 WHG geht, kann im Maßnahmenprogramm für ein als erheblich verändert eingestuftes Oberflächengewässer ausgewiesen werden.\n3. Einschränkungen und Umgestaltungen eines alten Wasserrechts im Sinne von § 20 WHG sind im Rahmen einer fachplanerischen Abwägungsentscheidung grundsätzlich möglich; ob dem Rechtsinhaber ein Anspruch auf Schutzvorkehrungen oder ersatzweise Entschädigung zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.","2023-05-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202300674.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 – 7 B 5\u002F17","ECLI:DE:BVerwG:2017:101017B7B5.17.0",null,"2017-10-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201700925.zip",false]