[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wikrausglwg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":20,"neighbors_after":27,"citing_decisions":37,"is_thin":38},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wikrausglwg","Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung\ndes wirtschaftlichen Wachstums in den neuen Ländern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1993-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwikrausglwg\u002Fxml.zip",1293945,"§ 3","3",null,"Durch die Finanzhilfen werden zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums folgende strukturverbessernde Investitionen gefördert: 1.Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, insbesondere in folgenden Bereichen:a)für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Umweltschutzmaßnahmen;\nb)Energieversorgung;\nc)Trinkwasserversorgung;\nd)Verkehr;\ne)Erschließung und Sanierung von Industrie- und Gewerbeflächen;\nf)Fremdenverkehr;\n2.Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere zur Modernisierung und Instandsetzung, einschließlich des Studentenwohnraumbaus;\n3.Maßnahmen zur Förderung des Städtebaus, insbesondere zur Stadt- und Dorferneuerung, einschließlich Erhaltung und Erneuerung historischer Stadtkerne;\n4.Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen und Fachhochschulen;\n5.Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung;\n6.für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Maßnahmen zur Förderung kommunaler Investitionen, soweit sie nicht bereits von den Förderungsmaßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 umfaßt werden, insbesondere Investitionen zum Aufbau und zur Erneuerung von sozialen Einrichtungen.","WIKRAUSGLWG - § 3\n\nDurch die Finanzhilfen werden zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums folgende strukturverbessernde Investitionen gefördert: 1.Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, insbesondere in folgenden Bereichen:a)für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Umweltschutzmaßnahmen;\nb)Energieversorgung;\nc)Trinkwasserversorgung;\nd)Verkehr;\ne)Erschließung und Sanierung von Industrie- und Gewerbeflächen;\nf)Fremdenverkehr;\n2.Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere zur Modernisierung und Instandsetzung, einschließlich des Studentenwohnraumbaus;\n3.Maßnahmen zur Förderung des Städtebaus, insbesondere zur Stadt- und Dorferneuerung, einschließlich Erhaltung und Erneuerung historischer Stadtkerne;\n4.Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen und Fachhochschulen;\n5.Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung;\n6.für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Maßnahmen zur Förderung kommunaler Investitionen, soweit sie nicht bereits von den Förderungsmaßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 umfaßt werden, insbesondere Investitionen zum Aufbau und zur Erneuerung von sozialen Einrichtungen.",{},[21,24],{"norm_key":22,"title":16,"slug":23},"§ 2","2",{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 1","1",[28,31,34],{"norm_key":29,"title":16,"slug":30},"§ 4","4",{"norm_key":32,"title":16,"slug":33},"§ 5","5",{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 5a","5a",[],false]