[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-windseeg-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"windseeg","Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-10-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwindseeg\u002Fxml.zip",9761739,"§ 16","16","Bekanntmachung der Ausschreibungen","Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen","Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens vier Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 2 bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 1.den Gebotstermin,\n2.das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a,\n3.die Bezeichnungen der ausgeschriebenen Flächen,\n4.für jede Fläche die Bezeichnung der Offshore-Anbindungsleitung und das Kalenderjahr einschließlich des Quartals im jeweiligen Kalenderjahr nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, in dem die Offshore-Anbindungsleitung in Betrieb genommen werden soll, sowie das Quartal im jeweiligen Kalenderjahr, in welchem der Kabeleinzug der Innerparkverkabelung der bezuschlagten Windenergieanlagen auf See an die Konverter- oder die Umspannplattform erfolgen soll,\n5.den Höchstwert nach § 19,\n6.die jeweils nach § 30a Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe vorgegebenen Formatvorgaben,\n7.die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, soweit sie die jeweilige Gebotsabgabe und das jeweilige Zuschlagsverfahren betreffen,\n8.einen Hinweis auf die nach § 67 Absatz 6 und § 69 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 erforderliche Verpflichtungserklärung und\n9.die Regeln für die Durchführung eines dynamischen Gebotsverfahrens nach § 22 Absatz 1.","WINDSEEG - Ausschreibungen - Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen - § 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen\n\nDie Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens vier Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 Nummer 2 bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 1.den Gebotstermin,\n2.das Ausschreibungsvolumen je ausgeschriebener Fläche nach § 2a,\n3.die Bezeichnungen der ausgeschriebenen Flächen,\n4.für jede Fläche die Bezeichnung der Offshore-Anbindungsleitung und das Kalenderjahr einschließlich des Quartals im jeweiligen Kalenderjahr nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, in dem die Offshore-Anbindungsleitung in Betrieb genommen werden soll, sowie das Quartal im jeweiligen Kalenderjahr, in welchem der Kabeleinzug der Innerparkverkabelung der bezuschlagten Windenergieanlagen auf See an die Konverter- oder die Umspannplattform erfolgen soll,\n5.den Höchstwert nach § 19,\n6.die jeweils nach § 30a Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe vorgegebenen Formatvorgaben,\n7.die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, soweit sie die jeweilige Gebotsabgabe und das jeweilige Zuschlagsverfahren betreffen,\n8.einen Hinweis auf die nach § 67 Absatz 6 und § 69 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 erforderliche Verpflichtungserklärung und\n9.die Regeln für die Durchführung eines dynamischen Gebotsverfahrens nach § 22 Absatz 1.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15","Allgemeine Ausschreibungsbedingungen","15",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 14a","Ergänzende Kapazitätszuweisung","14a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Anforderungen an Gebote","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 18","Sicherheit","18",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 19","Höchstwert","19",[],false]