[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-windseeg-86":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"windseeg","Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-10-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwindseeg\u002Fxml.zip",9910105,"§ 86","86","Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen","Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See","Wird der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung geändert oder neu erteilt, berührt dies die Wirksamkeit des Zuschlags nach den §§ 20, 21, 34 oder 54 nicht. Der Umfang des Zuschlags verändert sich nicht.","WINDSEEG - Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie - Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen - Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See - § 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen\n\nWird der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung geändert oder neu erteilt, berührt dies die Wirksamkeit des Zuschlags nach den §§ 20, 21, 34 oder 54 nicht. Der Umfang des Zuschlags verändert sich nicht.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 85","Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen","85",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 84","Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen","84",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 83","Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen","83",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 87","Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen","87",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 88","Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen","88",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 89","Austausch von Windenergieanlagen auf See","89",[],false]