[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-winzerausbv_1997-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"winzerausbv_1997","Verordnung über die Berufsausbildung zum\nWinzer\u002Fzur Winzerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-02-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwinzerausbv_1997\u002Fxml.zip",1294249,"§ 4","4","Ausbildungsberufsbild",null,"Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.2Berufsbildung,\n1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,\n1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,\n1.5Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;\n2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion,\n2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,\n2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,\n2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen;\n3.Traubenerzeugung,\n3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,\n3.2qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;\n4.Kellerwirtschaft,\n4.1oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein,\n4.2Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;\n5.Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse,\n5.1Ausstatten und Verpacken,\n5.2Beraten und Verkaufen.","WINZERAUSBV_1997 - § 4 Ausbildungsberufsbild\n\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.2Berufsbildung,\n1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,\n1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,\n1.5Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;\n2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion,\n2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,\n2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,\n2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen;\n3.Traubenerzeugung,\n3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,\n3.2qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;\n4.Kellerwirtschaft,\n4.1oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein,\n4.2Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;\n5.Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse,\n5.1Ausstatten und Verpacken,\n5.2Beraten und Verkaufen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsrahmenplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsplan","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Berichtsheft","7",[],false]