[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wipr_fvo-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wipr_fvo","Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-01-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwipr_fvo\u002Fxml.zip",1294279,"§ 5","5","Kostentragung",null,"(1) Die mit der Tätigkeit des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und seiner Stellvertreter verbundenen Kosten nach § 2 sowie die Kosten der Prüfungsstelle tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die beteiligten Krankenkassen je zur Hälfte. Dies gilt auch für die Kosten aus Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren, der Beauftragung Dritter sowie Prüfungen nach § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.\n(2) Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen oder die Verbände der Krankenkassen tragen die Kosten für die von ihnen entsandten Vertreter selbst.","WIPR_FVO - § 5 Kostentragung\n\n(1) Die mit der Tätigkeit des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und seiner Stellvertreter verbundenen Kosten nach § 2 sowie die Kosten der Prüfungsstelle tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die beteiligten Krankenkassen je zur Hälfte. Dies gilt auch für die Kosten aus Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren, der Beauftragung Dritter sowie Prüfungen nach § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.\n(2) Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen oder die Verbände der Krankenkassen tragen die Kosten für die von ihnen entsandten Vertreter selbst.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden","2",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Inkrafttreten","6",[],false]