[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wipro-101":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wipro","Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-07-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwipro\u002Fxml.zip",9761938,"§ 101","101","Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter","Verfahren im ersten Rechtszug","Die Kammer für Wirtschaftsprüfersachen kann ein Amtsgericht um die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ersuchen. Der Zeuge oder Sachverständige ist jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der Berufsangehörigen in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, daß er voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert ist oder ihm das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.","WIPRO - Berufsgerichtsbarkeit - Verfahrensvorschriften - Verfahren im ersten Rechtszug - § 101 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter\n\nDie Kammer für Wirtschaftsprüfersachen kann ein Amtsgericht um die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ersuchen. Der Zeuge oder Sachverständige ist jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der Berufsangehörigen in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, daß er voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert ist oder ihm das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Sechster Teil","Dritter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 98","Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen","98",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 94","Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung","94",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 87","Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss","87",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 102","Verlesen von Protokollen","102",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 103","Entscheidung","103",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 104","Beschwerde","104",[],false]