[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wipro-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wipro","Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-07-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwipro\u002Fxml.zip",9761855,"§ 48","48","Siegel","Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer","(1) Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, ein Siegel zu benutzen, wenn sie Erklärungen abgeben, die den Berufsangehörigen gesetzlich vorbehalten sind. Sie können ein Siegel führen, wenn sie in ihrer Berufseigenschaft Erklärungen über Prüfungsergebnisse abgeben oder Gutachten erstatten.\n(2) Die Wirtschaftsprüferkammer trifft im Rahmen der Berufssatzung die näheren Bestimmungen über die Gestaltung des Siegels und die Führung des Siegels.","WIPRO - Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer - § 48 Siegel\n\n(1) Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, ein Siegel zu benutzen, wenn sie Erklärungen abgeben, die den Berufsangehörigen gesetzlich vorbehalten sind. Sie können ein Siegel führen, wenn sie in ihrer Berufseigenschaft Erklärungen über Prüfungsergebnisse abgeben oder Gutachten erstatten.\n(2) Die Wirtschaftsprüferkammer trifft im Rahmen der Berufssatzung die näheren Bestimmungen über die Gestaltung des Siegels und die Führung des Siegels.",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 47","Zweigniederlassungen","47",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 46","Beurlaubung","46",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 45","Prokuristen","45",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 49","Versagung der Tätigkeit","49",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 50","Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen","50",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 50a","Inanspruchnahme von Dienstleistungen","50a",[],false]