[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wmvo-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wmvo","Werkstätten-Mitwirkungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-06-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwmvo\u002Fxml.zip",1294637,"§ 23","23","Feststellung des Wahlergebnisses","Durchführung der Wahl","(1) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und stellt das Ergebnis fest.\n(2) Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.\n(3) Der Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis eine Niederschrift, die von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstandes unterschrieben wird. Die Niederschrift muss die Zahl der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmzettel, die auf jeden Bewerber oder jede Bewerberin entfallenen Stimmenzahlen sowie die Namen der gewählten Bewerber und Bewerberinnen enthalten.","WMVO - Wahl des Werkstattrats - Durchführung der Wahl - § 23 Feststellung des Wahlergebnisses\n\n(1) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und stellt das Ergebnis fest.\n(2) Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.\n(3) Der Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis eine Niederschrift, die von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstandes unterschrieben wird. Die Niederschrift muss die Zahl der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmzettel, die auf jeden Bewerber oder jede Bewerberin entfallenen Stimmenzahlen sowie die Namen der gewählten Bewerber und Bewerberinnen enthalten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 22","Wahlvorgang","22",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 21","Stimmabgabe","21",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 20","Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen","20",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 24","Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl","24",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 25","Bekanntmachung der Gewählten","25",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 26","Aufbewahrung der Wahlunterlagen","26",[],false]