[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wodrittelbg-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wodrittelbg","Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach\ndem Drittelbeteiligungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwodrittelbg\u002Fxml.zip",1294740,"§ 27","27","Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen","Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen","(1) Für die Größe und Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands gilt § 2 Abs. 2 bis 5.\n(2) Dem Betriebswahlvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 25 Abs. 2 insbesondere die Aufstellung und die Bekanntmachung der Wählerliste (§ 4) sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 6) und die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (§ 12).\n(3) Bekanntmachungen erfolgen durch die Betriebswahlvorstände spätestens an dem vom zuständigen Wahlvorstand hierfür festgesetzten Tag.","WODRITTELBG - Wahl - Stimmauszählung und Ergebnis - Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen - § 27 Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen\n\n(1) Für die Größe und Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands gilt § 2 Abs. 2 bis 5.\n(2) Dem Betriebswahlvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 25 Abs. 2 insbesondere die Aufstellung und die Bekanntmachung der Wählerliste (§ 4) sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 6) und die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (§ 12).\n(3) Bekanntmachungen erfolgen durch die Betriebswahlvorstände spätestens an dem vom zuständigen Wahlvorstand hierfür festgesetzten Tag.",{"teil":21,"abschnitt":22,"kapitel":23},"Teil 1","Abschnitt 5","Kapitel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 26","Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des Hauptwahlvorstands","26",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 25","Wahlvorstände","25",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 24","Mitteilung des Unternehmens","24",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 28","Wahlausschreiben","28",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 29","Wahlvorschläge","29",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 30","Schriftliche Stimmabgabe","30",[],false]