[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wodrittelbg-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wodrittelbg","Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach\ndem Drittelbeteiligungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwodrittelbg\u002Fxml.zip",1294747,"§ 34","34","Prüfung des Antrags auf Abberufung","Abberufung durch die Arbeitnehmer eines Betriebs","(1) Der Betriebswahlvorstand prüft unverzüglich nach Ablauf der in § 33 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 bezeichneten Fristen die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung (§ 12 des Gesetzes).\n(2) Ist ein Antrag ungültig, so teilt der Betriebswahlvorstand dies dem Antragsvertreter oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem an erster Stelle Unterzeichnenden schriftlich mit. Der Betriebswahlvorstand macht die Mitteilung für die Dauer von zwei Wochen bekannt.","WODRITTELBG - Abberufung - Abberufung durch die Arbeitnehmer eines Betriebs - § 34 Prüfung des Antrags auf Abberufung\n\n(1) Der Betriebswahlvorstand prüft unverzüglich nach Ablauf der in § 33 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 bezeichneten Fristen die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung (§ 12 des Gesetzes).\n(2) Ist ein Antrag ungültig, so teilt der Betriebswahlvorstand dies dem Antragsvertreter oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem an erster Stelle Unterzeichnenden schriftlich mit. Der Betriebswahlvorstand macht die Mitteilung für die Dauer von zwei Wochen bekannt.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 33","Liste der Abstimmungsberechtigten, Bekanntmachung","33",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 32","Einleitung des Abberufungsverfahrens","32",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 31","Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung","31",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 35","Abberufungsausschreiben","35",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 36","Stimmzettel, Stimmabgabe","36",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 37","Öffentliche Stimmauszählung, Abstimmungsergebnis, Akten","37",[],false]