[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-wofg-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"wofg","Gesetz über die soziale Wohnraumförderung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-09-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fwofg\u002Fxml.zip",9729590,"§ 25","25","Anwendungsbereich","Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum","(1) Mietwohnraum unterliegt den in der Förderzusage nach § 13 Abs. 2 bestimmten Bindungen, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen. Auf diese Bestimmungen sind die §§ 26 bis 33 und 52 anzuwenden.\n(2) Selbst genutztes Wohneigentum unterliegt den in der Förderzusage nach § 13 Abs. 2 bestimmten Bindungen. Auf diese Bestimmungen sind § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 3 bis 5 sowie Abs. 8, § 32 Abs. 1, 2 und 4 sowie die §§ 33 und 52 entsprechend anzuwenden.","WOFG - Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung - Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum - § 25 Anwendungsbereich\n\n(1) Mietwohnraum unterliegt den in der Förderzusage nach § 13 Abs. 2 bestimmten Bindungen, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen. Auf diese Bestimmungen sind die §§ 26 bis 33 und 52 anzuwenden.\n(2) Selbst genutztes Wohneigentum unterliegt den in der Förderzusage nach § 13 Abs. 2 bestimmten Bindungen. Auf diese Bestimmungen sind § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 3 bis 5 sowie Abs. 8, § 32 Abs. 1, 2 und 4 sowie die §§ 33 und 52 entsprechend anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 24","Frei- und Abzugsbeträge","24",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 23","Pauschaler Abzug","23",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 22","Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens","22",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 26","Gegenstände und Arten der Belegungsrechte","26",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 27","Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte","27",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 28","Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete","28",[],false]